INHALTSVERZEICHNIS

1 PRÄAMBEL 2 Ziel des Präventionskonzeptes 3 Risikoanalyse im Cheersport 4 Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt auf Bundesebene 4.1 Positionierung in unserer Satzung und unseren Ordnungen 4.2 Beauftragte für „Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport“ & Kinderschutz 4.3 Präventionsstandards Trainer der Hawks Cheer Academy 4.3.1 Ehrenkodex und Verhaltensvereinbarung 4.3.2 Führungszeugnis 4.3.3 Weiterbildung 4.4 Trainer-Ausbildung & -Lizenzwesen 4.4.1 Aufnahme der Präventions-Inhalte in die Trainer-C- Basisausbildung 4.4.2 Ausstellung, Verlängerung und Entzug von Trainer-Lizenzen 4.5 Beschwerdemanagement 4.6 Öffentlichkeitsarbeit 4.7 Zusammenarbeit mit externen Beratungsstellen 5 Interventionsleitfaden zum Umgang mit Verdachtsmomenten/Vorfällen sexualisierter Gewalt 5.1 Meldung 5.2 Erfassung des Sachstandes 5.3 Abstimmung mit externen Kooperations-Beratungsstellen 5.4 Beratungsstellen 5.5 Information der Spartenleitung 5.6 Übergabe an Staatsanwaltschaften 5.7 Persönlichkeitsschutz vs Informationspflicht 6 Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeitern 7 Inkrafttreten Quellenverzeichnis
Die Hawks Cheer Academy lebt Chancengleichheit und Vielfalt unabhängig von Alter, kultureller Herkunft, Handicap, sexueller Orientierung, Geschlecht und Geschlechtsidentität. Wenn in Publikationen die männliche Form verwendet wird, dient das lediglich der Lesbarkeit. Generell beziehen sich die Funktionsbezeichnungen der Hawks Cheer Academy auf alle Menschen.
Version vom 13.01.2022
1 PRÄAMBEL Kinderschutz – wir tragen Verantwortung! Der Cheersport ist aufgrund seiner Vielfalt eine Sportart mit einer hohen gesellschaftlichen Verantwortung. Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung sollen bei ihrer außerschulischen Freizeitgestaltung in sozialer Sicherheit trainieren und aufwachsen können. Wir als Spitzenverband, Landesfachverband, Verein, Trainer, Ehrenamtler, Vorstand und Mitarbeiter stehen in der aktiven Verantwortung, Kinder, Jugendliche und Erwachsene vor jeglicher Gewalt, Diskriminierung und Misshandlung zu schützen. Die Gewährleistung einer gesunden Entwicklung und das Wohl der Heranwachsenden steht bei uns an erster Stelle. 2 Ziel des Präventionskonzeptes Jedes Kind und jeder Jugendliche soll in seiner Ganzheit wahrgenommen und verstanden werden. Dazu benötigt es eine Begleitung in ihrer individuellen Entwicklung. Kinder und Jugendliche, die Gewalt und/oder Diskriminierung erleben, leiden ihr ganzes Leben darunter. Sie haben das Recht auf Schutz! Dieser Schutz kann nur gewährleistet werden, wenn die Probleme und Risiken ernst genommen und angesprochen werden. Dieses Präventionskonzept ist ein Handlungsleitfaden sowie die Grundlage für unsere Sparte zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im Cheersport. Es soll diese stärken, das Thema “sexualisierte Gewalt” in den Fokus zu nehmen, zu sensibilisieren und Täter abzuschrecken. Für unsere Sportler und deren Eltern dient es als Qualitätsstandard. Erstellungsgrundlage waren die Konzepte der dsj - Deutsche Sportjugend im DOSB - gegen sexualisierte Gewalt im Sport, wie z.B. der Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie die Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, sowie was Präventionsschutzkonzept des CCVDs. 3 Risikoanalyse im Cheersport Sexualisierte Gewalt kann jeden treffen! Augen auf! Ohren auf! Missbrauch ist nicht an Personen, Alter, soziale/ kulturelle Herkunft oder an Orte gebunden. Er kann jeden treffen. Deshalb ist es wichtig, ein Problembewusstsein für unseren Bereich zu entwickeln. Das gelingt nur, wenn wir offen und transparent mit diesem Thema umgehen.
Durch fehlende Transparenz, Kontrolle, Aufklärung und Eignung können die folgenden Rahmenbedingungen zu einem Risiko für sexualisierte Gewalt werden: - Cheersport ist ein Kontaktsportart - sowohl bei der Ausübung des Sports als auch bei der Sicherheits- und Hilfestellung,
- Cheersport ist ein coeducational (beidgeschlechtlicher) Sport, bei dem Mädchen und Jungen/Frauen und Männer in einem Team sein können,
- in den drei Altersklassen (Kinder, Jugend, Erwachsene) gibt es große Altersspannen,
- das Wort “Cheerleading” hat in der Öffentlichkeit ein zweideutiges Image und kann dadurch Täter verstärkt anziehen,
- eine Sexualisierung des Erscheinungsbildes kann durch Uniformen, gewisse Bewegungen und Ausdrucksvarianten (Spirit) verstärkt werden,
- Dusch- und Umkleidesituationen, z.B. kann die Privatsphäre durch begrenzte Kabinen- kapazitäten in Sportanlagen gestört werden,
- Camps, Trainingslager oder Teamausflüge, die mit Übernachtungen verbunden sind,
- Autofahrten zu Training, Wettkämpfen, Trainingslagern oder dergl. können durch die räumliche Enge Übergriffe begünstigen,
- bei der Kader-Auswahl können Machtpositionen ausgenutzt werden,
- oft lassen sich die Sportler tapen und müssen sich dafür entkleiden,
- Private Coachings und Einzelbesprechungen könnten sexuelle Handlungen fördern und lassen nur eine schwere Nachvollziehbarkeit zu,
- Bräuche und Rituale, bei denen es zu Körperkontakt kommt, zum Beispiel Umarmungen bei Siegerehrungen.
4 Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt auf Vereinsebene 4.1 Positionierung in unserer Satzung und unseren Ordnungen
Die Prävention von sexualisierter Gewalt ist in der Satzung, die damit verbundenen Maßnahmen sowie möglichen Sanktionen sind in den Ordnungen des SSG Rot Schwarz Kiels verankert und werden regelmäßig aktualisiert
4.2 Beauftragte für „Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport“ & Kinderschutz Ernennung Die Hawks Cheer Academy ernennt einen Beauftragten für Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt innerhalb der Führungsstruktur. Die beauftragte Person ist auf der Internetseite sichtbar und kontaktierbar.
Qualifikation Kinderschutz ist eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe in unserem Verein und deren Sparten. Es benötigt qualifizierte Personen, die als Ansprechpartner dienen und ein grundlegendes Wissen zum Thema Kinderschutz besitzen. Zur Qualifikation der Ansprechpartner für Kinderschutz und Prävention vor sexualisierter Gewalt in der Hawks Cheer Academy nutzen wir die Multiplikatoren Ausbildung, die von der dsj, LSB Jugenden und CCVD Jugend angeboten werden. In dieser Ausbildung werden die Grundlagen zu Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung, Haft- und Aufsichtspflicht, Handlungsmöglichkeiten im Fall einer vermuteten Kindeswohlgefährdung und Methodenkompetenzen zur Vermittlung der Inhalte erworben.
4.3 Präventionsstandards für Trainer der Hawks Cheer Academy Alle Trainer im organisierten Sport müssen sich ihrer Vorbildfunktion und ihrer Verantwortung bewusst sein. Aufgrund der hohen Nachwuchsquote im Cheersport hat die Hakws Cheer Academy für alle haupt-, nebenberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter verbindliche Präventionsstandards definiert, die an die Ausübung des jeweiligen Amtes bzw. der jeweiligen Aufgabe geknüpft sind. Diese betreffen folgenden Mitarbeiterkreis: ● SSG Jugend Vorstandsmitglieder, ● Vorstand, ● Trainer Die o.g. Mitarbeiter unterzeichnen mit der Amtsübernahme eine Selbstverpflichtungserklärung (Ehrenkodex & Verhaltensregeln zur Prävention vor sexualisierter Gewalt), gewähren Einsicht in ihr erweitertes Führungszeugnis und verpflichten sich zu einer regelmäßigen Weiterbildung. 4.3.1 Ehrenkodex und Verhaltensvereinbarung (Ehrenkodex HCA)
Die Unterzeichnung und Einhaltung unseres (Grundlage: DOSB / dsj) Ehrenkodex ist Bestandteil der Arbeits-, Dienst- und Beschäftigungsverträge für alle o.g. Mitarbeiter der Hawks Cheer Academy. Mit der Unterschrift verpflichten sich die Unterzeichneten, dass sie sich für den Schutz der anvertrauten Kinder und Jugendlichen einsetzen, ethische Grundsätze eines altersgerechten Erziehungs- und Trainingsstils einhalten, Doping und Medikamentenmissbrauch vermeiden, die Selbstbestimmung achten, auf jede Form von Gewalt verzichten und das Recht auf körperliche und sexuelle Unversehrtheit achten. Cheersport ist ein Teamsport. Schlüsselqualifikationen wie Teamfähigkeit, wertschätzende Kommunikation und ein angemessenes Sozialverhalten bilden die Grundlage für ein erfolgreiches Teamklima.
Verhaltensregeln im Umgang mit Nähe, Körperlichkeit und Vertrauen, insbesondere in der Beziehung zwischen erwachsenen Funktionsträgern wie Trainern, Helfern, Betreuern, Begleitpersonen etc. und heranwachsenden Sportlern müssen beachtet, verinnerlicht und umgesetzt werden.
Diese Vereinbarung dient dem Schutz von Mitarbeitern vor einem falschen Verdacht als auch dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch. Diese Regelungen sollen auch den Eltern, Kindern- und Jugendlichen bekannt gemacht werden.
4.3.2 Führungszeugnis
Die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis (unter Heranziehung der Kriterien des § 72 a SGB VIII) aller o.g. Mitarbeiter ist obligatorisch. „Achtung – wir sind achtsam und sorgfältig“ – ist bei Vorlagepflicht eine starke und positive Signalwirkung. Das vorgelegte Führungszeugnis darf nicht älter als sechs Monate sein und muss aller vier Jahre vorgelegt werden. Bei Aktivitäten mit Übernachtung sollte grundsätzlich ein erweitertes Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate ist, vorliegen. Wer einen einschlägigen Eintrag im erweiterten Führungszeugnis aufweist, darf nicht im Verband mit Kindern- und Jugendlichen arbeiten. 4.3.3 Weiterbildung
Alle o.g. Mitarbeiter des Verbandes nehmen regelmäßig an einer Weiterbildung zum Thema sexualisierte Gewalt teil. Die Weiterbildungen und Qualifizierungen sollen grundlegendes Wissen zum Thema sowie verantwortungsvolles Handeln gegenüber den Kindern und Jugendlichen vermitteln und an Mitglieder weitergegeben werden. Die Weiterbildung sollte mindestens aller zwei Jahre und im Wechsel mit verbandsinternen (durch qualifizierte und zertifizierte Mitarbeiter) und externen Angeboten (durch DOSB/dsj oder Landessportbünde/Landesjugenden) stattfinden. Für die externen Angebote erstellt der Präventionsbeauftragte eine Übersicht mit Angebotsempfehlungen, die regelmäßig aktualisiert und auf der Homepage publiziert wird. Der Beauftragte erinnert die Verbandsmitarbeiter in regelmäßigen Abständen an die notwendige Weiterbildung, dokumentiert diese und erstellt einen jährlichen Bericht über die Weiterbildungen zur Vorlage gegenüber dem Vorstand.
4.4 Trainer-Ausbildung & -Lizenzwesen 4.4.1 Aufnahme der Präventions-Inhalte in die Trainer-C-Ausbildung
Die Inhalte zur geschlechter-, alters- und zielgruppengerechten Prävention von sexualisierter Gewalt sind in die Ausbildungskonzeptionen des CCVD, entsprechend den DOSB-Rahmenrichtlinien, integriert und werden in der Trainer-C-Ausbildung in einem Umfang von 6 bis 8 Lehreinheiten geschult. Ziel ist es, dass die Absolventen ein Basiswissen über den Kinderschutz erhalten, sich mit dem Thema auseinandersetzen und handlungsfähig sind.
4.4.2 Ausstellung, Verlängerung und Entzug von Trainer-Lizenzen: Eine Trainer-Lizenz (C, B und A) wird nur ausgestellt, wenn der jeweilige Trainer folgende Dokumente im CCVD-Backoffice in seinem Trainerprofil hinterlegt hat: ● unterzeichneter Ehrenkodex (siehe Punkt 4.3.1), ● erweitertes Führungszeugnis (siehe Punkt 4.3.3). Diese Dokumente dürfen zum Zeitpunkt der Lizenzausstellung nicht älter als 6 Monate sein.
Eine Trainer-Lizenz (C, B und A) wir nur verlängert, wenn der jeweilige Trainer die jeweils aktuell gültige Version des Ehrenkodex im CCVD-Backoffice hinterlegt hat und ein erweitertes 2 Führungszeugnis, das nicht älter als 6 Monate ist, vorweist. Der CCVD kann die Lizenz entziehen, wenn der Trainer schwerwiegend gegen Satzung, Ordnungen oder Bestimmungen oder gegen ethisch-moralische Grundsätze (Ehrenkodex und Verhaltensregelungen) des CCVD verstößt und seine Stellung missbraucht.
4.5 Beschwerdemanagement
Der Beauftragte der Hawks Cheer Academy für „Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport“ ist die erste Anlaufstelle und Ansprechpartner für alle Beteiligten. Die Kontaktdaten des Beauftragten und auch weitere Anlaufstellen sind auf der Homepage publiziert. Die Kontaktdaten des Ansprechpartners werden augenfällig veröffentlicht.
Sorgen, Nöte, Ängste und Beschwerden nimmt der Beauftragte auf und leitet sie an die richtigen Stellen weiter. Bei „einfachen Konflikten“ (z.B. Beschwerden über grenzverletzende Äußerungen eines Trainers) findet der Beauftragte Lösungen in Form von Gesprächen und Weiterbildungsangeboten. Fragebogen: Die Verbandsangebote werden mit einem freiwilligen Fragebogen evaluiert. Zentraler Bestandteil ist die Fragestellung nach dem Wohlbefinden der Sportler im Hinblick auf emotionale, psychische oder physische Gewalt oder sonstige Beschwerden. Der Link zum Fragebogen befindet sich im Anhang.
4.6 Interne und externe Öffentlichkeitsarbeit
Um die Sensibilisierung weiter auszubauen, eine klare Positionierung sowohl innerhalb der Verbandsstrukturen als auch gegenüber der externen Öffentlichkeit zu vertreten und die Präventions-Maßnahmen und -Angebote zu kommunizieren, werden wir die Thematik offensiv in der internen und externen Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigen. Auf den Social Media Plattformen der Hawks Cheer Academy (Facebook, Instagram) werden quartalsweise regelmäßig Informationen zur Prävention vor sexualisierter Gewalt, Anlaufstellen und zum Kinder- und Jugendschutz veröffentlicht.
4.7 Zusammenarbeit mit externen Beratungsstellen
Der Präventionsbeauftragte der Hawks Cheer Academy und die Spartenleitung werden mit zertifizierten externen Beratungsstellen innerhalb und außerhalb der deutschen Sportlandschaft Kooperationsvereinbarungen treffen, die dem CCVD als Expertengremien beratend zur Seite stehen.
Das Präventionskonzept wird weiter ausgebaut. Kinderrechte, Resilienz der Kinder und Jugendlichen und weitere Themen werden dort aufgegriffen, verankert und in der Folge im Verband umgesetzt.
5 Interventionsleitfaden zum Umgang mit Verdachtsmomenten/Vorfällen sexualisierter Gewalt
Wenn sich der Verdacht auf sexuellen Missbrauch erhärtet, ist die weitere Vorgehensweise sorgfältig zu planen. Es soll hier noch einmal betont werden, dass jeder Fall in seiner Dynamik anders und es deshalb wichtig ist, flexibel, besonnen und professionell zu agieren.
5.1 Meldung
Die Anlaufstelle der Sparte erhält Kenntnis über einen Verdachtsmoment/Vorfall und prüft diskret die relevante Zugehörigkeit der beschuldigten Person. Sollte die erste Anlaufstelle die Spartesein, wird der Sachstand diskret an den Verein übergeben.
5.2 Erfassung des Sachstandes
Mit der Meldung des Verdachtsmoments/Vorfalls wird der Sachstand des Vorgangs durch den Beauftragen zur Prävention für sexualisierte Gewalt des CCVD in einem/r Dokument/Protokoll/Akte protokolliert, das/die folgende Punkte umfasst: ▪ erster Verdacht mit Termin, Ort und Personenkreis, ▪ Gesprächssuche des Beauftragten mit der betroffenen Person, ▪ Gesprächsprotokollierung nach zuvor eingeholter/erfolgter Einverständniserklärung, Protokollinhalte: tatsächliche Verhaltensweisen, Aussagen & Fakten (keine Mutmaßungen, Schlussfolgerungen oder Interpretationen), als solche gekennzeichnete Zitate, ▪ Abklärung der Kenntnisse der Erziehungsberechtigten über den Sachverhalt bei 5 Minderjährigen, ▪ Abklärung der Erwartungen der betroffenen Person an den Verband/Verein, ▪ Entscheidung über Einschaltung einer Strafverfolgungsbehörde, ▪ weiteres abgesprochenes Vorgehen, ▪ sämtliche geführten Gespräche mit Termin, Ort & Personenkreis ab dem ersten Verdachtsmoment. Diese Dokumente sind verschlossen und vertraulich aufzubewahren.
5.3 Abstimmung mit externen Kooperations-Beratungsstellen
Nach der Erfassung des Sachstandes kontaktiert der Präventionsbeauftragte der Hawks Cheer Academy die kooperierenden externen Beratungsstellen (Punkt 4.7) und berät mit den Expertengremien das weitere Vorgehen.
Es gibt keine gesetzliche Grundlage zur verpflichtenden Hinzuziehung der Erziehungsberechtigten. Es gibt aber Leitlinien: „Zu den Gesprächen sind die Erziehungsberechtigten hinzuzuziehen, außer es besteht eine Befürchtung durch die Angaben des Opfers über eine Verstrickung der Erziehungsberechtigten“ (Bundesministerium der Justiz (2012), S. 50). 5.4 Information der Spartenleitung Dieser Sachstand und die Empfehlung des Expertengremiums (Punkt 6.3) wird vom Präventionsbeauftragten weitergeleitet. Mögliche Mitgliedschaften und Bezüge werden dort geprüft und das weitere Verfahren gemeinsam mit dem Präventionsbeauftragten beschlossen. Da jeder Verdachtsmoment/Vorfall individuell zu betrachten ist, kann an dieser Stelle kein Musterverfahren fixiert werden. Mögliche Ansätze bzw. Konsequenzen sind: ● die Kontaktaufnahme zum jeweiligen Beschuldigten ● die Auflage für den Verein, vereinsbezogene Kinder- und Jugendschutzkonzepte/-ordnungen zu erstelle, zu erlassen und unter allen Mitgliedern zu verbreiten ● die Auflage, Informationsveranstaltungen im Verein durchzuführen, ● die Auflage für den Beschuldigten/den Verein, an Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen zum Thema Kinder- und Jugendschutz/Prävention vor sexualisierter Gewalt teilzunehmen, ● die Auflage, einen vereinseigenen Beauftragten/Ansprechpartner zum Thema Kinder- und Jugendschutz zu benennen, ● die CCVD-Trainerlizenz des Beschuldigten zu sperren/zu entziehen. 5.5 Übergabe an Staatsanwaltschaft
Sollten sich die Hinweise verdichten bzw. der Verdacht erhärten, wird der Vorgang zur Anzeige gebracht und zur Ermittlung an die Staatsanwaltschaft übergeben. Die Hawks Cheer Academy fungiert als Mittler, für die Ermittlung des Sachverhaltes und die Ahndung der Straftat ist die Staatsanwaltschaft zuständig ist. Ausnahmen sind: ● Schutz des Opfers: Die Belastung des Strafverfahrens könnte die Gesundheit des Opfers gefährden. Eine Gefährdungsanalyse sollte jedoch immer eine externe Fachstelle vornehmen. ● Opferwille: Wünscht das Opfer keine Strafverfolgung, so ist es altersgerecht und situationsabhängig über den Ablauf eines Strafverfahrens aufzuklären. Hierbei ist es sinnvoll, die externen Fachstellen hinzuzuziehen. Sollten sich das Opfer und die Erziehungsberechtigten endgültig gegen eine Strafverfolgung entscheiden, sollte von der Einschaltung nur abgesehen werden, wenn die Gefährdung durch geeignete Maßnahmen ausgeschlossen werden kann. Diese Vorgehensweise muss durch eine externe Fachstelle bestätigt werden.
Verfahrensabschluss: → Freispruch: Rechtsverhältnisse treten wieder in Kraft, Beteiligte werden informiert. → Verurteilung: Rechtsverhältnisse werden beendet
(Lizenzentzug, Kündigung der Mitgliedschaft).
5.7 Persönlichkeitsschutz vs Informationspflicht
Für den Verdächtigen gilt zunächst die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung. Die Persönlichkeitsrechte dürfen nicht verletzt werden, d.h. Diskretion, Ruhe sowie die gewissenhafte Prüfung des Vorwurfs sind obligatorisch. Auch während eines laufenden Verfahrens zählt der Persönlichkeitsschutz, d.h. jede Äußerung über Verdachtsmomente gegenüber Dritten ist zu unterlassen. Die Informationsweitergabe an Verbände und Vereine über einen vorliegenden Verdacht kann erhebliche Schmerzensgelder und Schadensersatzsprüche auslösen, auch wenn der Verdacht berechtigt ist. Konkret betroffene Eltern und Mitglieder haben ein Recht darauf, zu wissen: - dass Verdachtsmomente bestehen, - dass eine Strafanzeige gestellt worden ist, - wie der sexuelle Missbrauch entdeckt und evt. aufgeklärt wurde und - wie die weiteren Schritte des Präsidiums aussehen. Ein Informationsveranstaltung gemeinsam mit einer externen Fachstelle ist empfehlenswert. Wichtig: Es dürfen keine Details über die Missbrauchshandlungen oder die mutmaßlich Geschädigten bekannt gegeben werden. Auch hier zählt der Persönlichkeitsschutz. Die zuständige Polizeidienststelle und Beratungsstelle sollten genannt werden.
6 Fürsorgepflicht gegenüber der Vereinsmitglieder
„Neben dem Schutz des Opfers haben wir eine Fürsorgepflicht gegenüber den Vereinsmitgliedern und Trainern.“ (Quelle: dsj, Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen)
Das bedeutet, sie vor vermeidbaren Schäden und Gefahren zu schützen. Dies bezieht sich auf die Personen, die einen Verdacht offenlegen, aber auch auf die Personen, die als „Täter“ bezeichnet werden. Diese Personen sollten nicht vorschnell oder öffentlich verurteilt werden, damit ein Schaden im Fall eines falschen Verdachts ausgeschlossen werden kann. Hier ist noch einmal auf Umsicht, Diskretion und Sorgfalt hinzuweisen.
6 Quelle: dsj, Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
7 Inkrafttreten
Die im vorangegangenen Präventionskonzept festgelegten Maßnahmen zum Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Cheerleading Sparte, des SSG Rot Schwarz soll in der Jugendhauptversammlung 2023 beschlossen werden.
Quellenverzeichnis
-dsj.de: „Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Handlungsleitfaden“ (PDF) -dsj.de Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Orientierungshilfe für rechtliche Fragen -lsb.nrw.de Handlungsleitfaden für Vereine www.bmjv.de - Präventionskonzept zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt (CCVD / CCJD)

   

Termine

06 Mär 2024;
08:00PM -
Vorstands Sitzung
03 Apr 2024;
08:00PM -
Vorstands Sitzung
   
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